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Service

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Wir bieten interessierten Eigentümern entsprechender Flächen seriöse Nutzungsverträge an: Die Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers und des Betreibers werden gleichermaßen berücksichtigt.
Die Verträge sind langfristig über 25 Jahre - mit Rücktrittsrecht der Grundstückseigentümer - wenn erforderliche Genehmigungen für Errichtung und Betrieb der Windkraftanlagen nicht erteilt wurden.
Es werden nur vergleichsweise kleine Nutzflächen für Fundament der Windkraftanlagen, Trafos- und Zuwegungen benötigt, der größte Teil kann vom Grundstückseigentümer weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet bzw. für diesen Zweck verpachtet werden. Für die der landwirtschaftlichen Nutzung entzogenen Flächen erhält der Grundstückseigentümer eine Nutzungsentschädigung, die ein Vielfaches der Ackerpacht beträgt.
Die jährliche Nutzungsentschädigung ist gesplittet nach einem festen Mindestentgelt und einer prozentualen Beteiligung des Grundstückseigentümers an den Einnahmen der Stromproduktion der Windkraftanlagen. Werden während der kurzen Bauzeit auch andere Flächen benutzt (z.B. Kranzufahrt), werden hierdurch entstehende Verluste/Ernteschäden dem Grundstückseigentümer besonders ausgeglichen. Der Grundstückseigentümer hat ein vertraglich gesichertes Recht auf Beteiligung am Windpark bzw. zur Übernahme einzelner Windkraftanlagen zu besonders günstigen Konditionen.
Am Nutzungsende werden die Windkraftanlagen einschließlich der Fundamente, Transformatoren und Wege vom Betreiber beseitigt und die uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung des Grundstückes gewährleistet. Zur Absicherung der Beseitigungskosten werden vom Betreiber Rücklagen gebildet und treuhänderisch gesichert. Der Grundstückseigentümer bleibt also nicht auf den ausgedienten Windkraftanlagen sitzen.


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